

Kinderrechte ins Grundgesetz
Auszug aus der Präambel der UN-Kinderrechtskonvention:
„unter Hinweis darauf, dass die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündet haben, dass Kinder Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung haben“
verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20.11.1989 die UN-Kinderrechtekonvention. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete die UN-Kinderrechtskonvention am 26. Januar 1990 und ratifizierte jene am 5. April 1992.
Diese Kinderrechte beinhalten unter anderem:
Für den Deutschen Kinderschutzbund als „Lobby für Kinder“ stellen die Standards und Ziele der Kinderrechtskonvention die zentrale Grundlage für seine tägliche Arbeit dar.
Unser Ziel ist die Verwirklichung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes in Deutschland. Denn bedauerlicherweise haben die Kinderrechte in Deutschland noch keinen offiziellen, verbindlichen Status.
Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel, denen der Deutsche Kinderschutzbund in vollem Umfang zustimmt und sich für dessen Erreichung einsetzt. Den genauer Wortlaut der UN-Kinderrechtskonvention können hier nachlesen: www.national-coalition.de/pdf/UN-Kinderrechtskonvention.pdf
Auch wenn sich in den letzten Jahren schon einiges in Deutschland zum Thema Kinderrechte getan hat, fordert der Landesverband Baden-Württemberg e.V. von den politischen Verantwortlichen die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und in die baden-württembergische Landesverfassung.
Somit wären Kinder:
Wir fordern zudem, dass Kinder in allen Lebensbereichen, die sie mittelbar sowie unmittelbar betreffen Gehör finden und miteinbezogen werden, sowohl in ihren Familien als auch in Institutionen, Kommunen und Ländern.
Weitere Informationen auch unter:
www.national-coalition.de
www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de
Kinderarmut und Hartz IV

Kinder sind am stärksten von Armut betroffen. Die besondere Tragik dieser Entwicklung ist, dass Kinder in keiner Weise dafür verantwortlich sind. Man kann ihnen auch keinen Leistungsmissbrauch vorwerfen, wie dies oft bei Arbeitslosen geschieht. Noch schwerer wiegt aber, dass Kinder selbst auch nichts gegen ihre Armut unternehmen können.
Armut verteilt sich auf verschiedene Bevölkerungsgruppen. Die größten Risikogruppen sind dabei jedoch: Alleinerziehende, Familien mit mehr als drei Kindern und Migrantenfamilien.
Mehr als ein Drittel der Armen oder von Armut bedrohten sind Alleinerziehende
und ihre Kinder.
Der Deutsche Kinderschutzbund fordert aus diesem Grund gemeinsam mit dem Bündnis
„Kindergrundsicherung“ eine elternunabhängige Grundsicherung für Kinder in Höhe
von 502 Euro.
Weitere Informationen
www.kinderarmut-hat-folgen.de
Thesen zur Bildung
Kinder haben das Recht, zur Schule zu gehen und ihrem Alter und Bildungsstand entsprechend gefördert zu werden. Sie haben das Recht, eine eigene Meinung zu entwickeln
und zu äußern. Kinder haben das Recht, Informationen aus allen Ländern, Kulturen
oder Religionen zu erhalten.
Durch Hausaufgabenhilfe, Kernzeitenbetreuung, Schulsozialarbeit, Sprachkurse für Kinder
und schon seit vielen Jahren Sprachkurse für muslimische Mütter tragen wir mit
ca. 80 Angeboten im Land unseren Teil zur Verwirklichung dieses Rechts bei.
Bildung von Kindern darf nicht von der finanziellen Situation und dem Bildungsniveau
der Eltern abhängig sein. Aus diesem Grund fordern wir den flächendeckenden
Ausbau von Ganztagsschulen.
Neben den oben genannten Angeboten bieten viele Orts- und Kreisverbände besondere
Aktivitäten zur Förderung der Entwicklung von Kindern sowie zur Integration von Migranten
an.
Angebote um die Kinder in ihrem Recht zu stärken
Nach Artikel 29 der UN-Konvention über die
Rechte des Kindes ist die Bildung der Kinder
darauf zu richten,
Als Mitglied im Landesfamilienrat Baden-Württemberg haben wir am Forderungskatalog:
„Schule besser machen – Positionen aus der Familienperspektive“ mitgewirkt.
Hier konnten elementare Forderungen des Deutschen Kinderschutzbundes in die Veröffentlichung eingearbeitet werden.