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Themen im Verband

Kinderrechte ins Grundgesetz

Auszug aus der Präambel der UN-Kinderrechtskonvention:

„unter Hinweis darauf, dass die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündet haben, dass Kinder Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung haben“

verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20.11.1989 die UN-Kinderrechtekonvention. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete die UN-Kinderrechtskonvention am 26. Januar 1990 und ratifizierte jene am 5. April 1992.

Diese Kinderrechte beinhalten unter anderem:

  • das Recht auf kindgerechte Entwicklung,
  • das Recht auf gute Versorgung,
  • das Recht auf Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,
  • das Recht auf Mitbestimmung
  • das Recht auf soziale Sicherheit
  • das Recht auf Bildung
  • das Recht auf beide Eltern.

Für den Deutschen Kinderschutzbund als „Lobby für Kinder“ stellen die Standards und Ziele der Kinderrechtskonvention die zentrale Grundlage für seine tägliche Arbeit dar.

Unser Ziel ist die Verwirklichung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes in Deutschland. Denn bedauerlicherweise haben die Kinderrechte in Deutschland noch keinen offiziellen, verbindlichen Status.

Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel, denen der Deutsche Kinderschutzbund in vollem Umfang zustimmt und sich für dessen Erreichung einsetzt. Den genauer Wortlaut der UN-Kinderrechtskonvention können hier nachlesen: www.national-coalition.de/pdf/UN-Kinderrechtskonvention.pdf

Auch wenn sich in den letzten Jahren schon einiges in Deutschland zum Thema Kinderrechte getan hat, fordert der Landesverband Baden-Württemberg e.V. von den politischen Verantwortlichen die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und in die baden-württembergische Landesverfassung.
Somit wären Kinder:

  • vollwertige Persönlichkeiten
  • mit eigenen Rechten
  • deren freie Entfaltung verfassungsmäßig geschützt ist


Wir fordern zudem, dass Kinder in allen Lebensbereichen, die sie mittelbar sowie unmittelbar betreffen Gehör finden und miteinbezogen werden, sowohl in ihren Familien als auch in Institutionen, Kommunen und Ländern.

Weitere Informationen auch unter:
www.national-coalition.de
www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de


Kinderarmut und Hartz IV



Kinder sind am stärksten von Armut betroffen. Die besondere Tragik dieser Entwicklung ist, dass Kinder in keiner Weise dafür verantwortlich sind. Man kann ihnen auch keinen Leistungsmissbrauch vorwerfen, wie dies oft bei Arbeitslosen geschieht. Noch schwerer wiegt aber, dass Kinder selbst auch nichts gegen ihre Armut unternehmen können.
Armut verteilt sich auf verschiedene Bevölkerungsgruppen. Die größten Risikogruppen sind dabei jedoch: Alleinerziehende, Familien mit mehr als drei Kindern und Migrantenfamilien.
Mehr als ein Drittel der Armen oder von Armut bedrohten sind Alleinerziehende
und ihre Kinder.

  • Bildungsbenachteiligung
  • Soziale Ausgrenzung
  • Kulturelle Ausgrenzung
  • Falsche Versorgung/Ernährung
  • Schlechterer Gesundheitszustand
  • Fehlende Werte in der Erziehung



Der Deutsche Kinderschutzbund fordert aus diesem Grund gemeinsam mit dem Bündnis
„Kindergrundsicherung“ eine elternunabhängige Grundsicherung für Kinder in Höhe
von 502 Euro.

Weitere Informationen
www.kinderarmut-hat-folgen.de




Thesen zur Bildung

Kinder haben das Recht, zur Schule zu gehen und ihrem Alter und Bildungsstand entsprechend gefördert zu werden. Sie haben das Recht, eine eigene Meinung zu entwickeln
und zu äußern. Kinder haben das Recht, Informationen aus allen Ländern, Kulturen
oder Religionen zu erhalten.
Durch Hausaufgabenhilfe, Kernzeitenbetreuung, Schulsozialarbeit, Sprachkurse für Kinder
und schon seit vielen Jahren Sprachkurse für muslimische Mütter tragen wir mit
ca. 80 Angeboten im Land unseren Teil zur Verwirklichung dieses Rechts bei.
Bildung von Kindern darf nicht von der finanziellen Situation und dem Bildungsniveau
der Eltern abhängig sein. Aus diesem Grund fordern wir den flächendeckenden
Ausbau von Ganztagsschulen.
Neben den oben genannten Angeboten bieten viele Orts- und Kreisverbände besondere
Aktivitäten zur Förderung der Entwicklung von Kindern sowie zur Integration von Migranten
an.

Angebote um die Kinder in ihrem Recht zu stärken

  • Ganztagsbetreuung
  • Schulkinderbetreuung
  • Kulturveranstaltungen
  • Sprachförderung
  • Theatergruppen
  • Nachbarschaftsprojekte
  • Wege durch den Mediendschungel

Nach Artikel 29 der UN-Konvention über die
Rechte des Kindes ist die Bildung der Kinder
darauf zu richten,

  • die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen;
  • dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln;
  • dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt und ggf. des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln;
  • das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien  Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen vorzubereiten;
  • dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln.


Als Mitglied im Landesfamilienrat Baden-Württemberg haben wir am Forderungskatalog:
„Schule besser machen – Positionen aus der Familienperspektive“ mitgewirkt.
Hier konnten elementare Forderungen des Deutschen Kinderschutzbundes in die Veröffentlichung eingearbeitet werden.