Kinderschutzfachkraft / ieF
Zertifikatskurs gemäß den §§ 8a/b SGB VIII und § 4 KKG
Überblick
Der Zertifikatskurs „Kinderschutzfachkraft“ wird vom Kinderschutzbund LV Baden-Württemberg e.V. in Zusammenarbeit mit der Paritätischen Akademie Süd gGmbH angeboten. Er richtet sich an Fachkräfte im Bereich Kinderschutz.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern, die bereits als erfahrene Fachkraft im Bereich Gefährdungseinschätzung arbeiten oder dies in Zukunft tun möchten.
Teilnahmevoraussetzungen sind:
eine pädagogische Ausbildung
Basiskompetenzen in beratender Gesprächsführung
mindestens drei Jahre Berufserfahrung
ausreichende eigene Erfahrung in der Kinderschutzarbeit
Die endgültige Zulassung erfolgt nach Prüfung eines Vorstellungsbogens.
Aufbau und Abschluss
Der Kurs besteht aus insgesamt 8 ganztägigen Veranstaltungen, die in 3 Module unterteilt sind. Diese beinhalten 7 Seminartage und einen Kolloquiumstag, in der Regel geleitet von zwei Referent*innen. Die Inhalte sind praxisnah und beziehen sich auf die aktuelle Fachdiskussion zum Kinderschutz. Voraussetzungen für die Zertifizierung sind:
durchgängige Teilnahme an allen Fortbildungstagen
Erstellung einer eigenständigen Praxisarbeit
aktive Teilnahme am Abschlusskolloquium
Teilnehmende erhalten am Ende das Zertifikat „Kinderschutzfachkraft gemäß §§ 8a Abs. 4, 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG“.
Hier finden Sie die aktuelle Ausschreibung.
Hintergrund und rechtliche Grundlagen
Mit der Einführung des § 8a SGB VIII im Jahr 2005 wurde die Rolle der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ geschaffen, die in Fällen von Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden muss. Das Bundeskinderschutzgesetz, das am 01.01.2012 in Kraft trat, präzisierte die Verfahrensstandards für die Arbeit im Kinderschutz.
Darüber hinaus wurden mit der Reform des SGB VIII im Juni 2021 und dem Gesetz zur Prävention sexualisierter Gewalt die Standards im Kinderschutz erweitert und präzisiert.
Die Kinderschutzfachkraft übernimmt eine beratende und prozessbegleitende Funktion und hat keine Fallverantwortung. Um in dieser Rolle erfolgreich zu sein, benötigt sie fundierte Kenntnisse und Kompetenzen in verschiedenen Bereichen der Kinderschutzarbeit.