Kinderschutzfachkraft / ieF
Zertifikatskurs Insoweit erfahrene Fachkraft
Qualität für den Kinderschutz
Seit dem Jahr 2005 kennt das Kinder- und Jugendhilferecht die Funktion der insoweit erfahrenen Fachkraft. Dabei wurde kein neues Berufsbild entwickelt, sondern vielmehr ein Qualitätsstandard im Kinderschutz festgeschrieben. Bestimmte Berufsgruppen haben einen Rechtsanspruch oder eine Verpflichtung zur Fachberatung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz. Die Aufgaben der insoweit erfahrenen Fachkraft sind ebenso vielfältig wie die Praxisfälle im Kinderschutz: Strukturierung von Beratungsprozessen, Fallreflexionen, Einbringen von Fachwissen, Aufzeigen von Möglichkeiten und Grenzen im Umgang mit betroffenen Familien, Informieren über Hilfsangebote, etc.
Kinderschutz multiprofessionell verstehen
Um diese vielfältigen Aufgaben als insoweit erfahrene Fachkraft umsetzen zu können, bedarf es einer vielschichtigen Kenntnis. Zunächst sind fundierte Rechtskenntnisse zu gewichtigen Anhaltspunkten, zu dem Rechtsbegriff der Kindeswohlgefährdung, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den Handlungsmöglichkeiten nach § 8a SGB VIII und § 42 SGB VIII unerlässlich. Bei Wahrnehmung des Schutzauftrags ist auch die datenschutzrechtliche Rechtslage von besonderer Bedeutung. Methodischen Grundlage, sozialpädagogische Diagnoseinstrumente, psychologische Grundlagen sowie die Kenntnis von Praxisfällen sind ebenfalls für eine gute Aufgabenwahrnehmung wichtig. Mit unserem Zertifikatskurs zur insoweit erfahrenen Fachkraft bieten wir diese Grundlagen in einem 8 tägigen Kurs an. Der Kurs vermittelt Inhalte aus rechtlicher Sicht zum Kinderschutz und Datenschutz, methodische Inhalte zur Beratung von Kinderschutzfällen in der Praxis, entwicklungspsychologische Inhalte in Bezug auf Resilienz, Bindung und psychosoziale Aspekte der kindlichen Entwicklung. Die Mischung aus theoretischen Inhalten, Übungen zu den verschiedenen Methodiken und dem gemeinsamen Besprechen von Praxisfällen bilden die Grundlage für unseren Kurs.