Begleiteter Umgang
Was ist Begleiteter Umgang?
Der Begleitete Umgang (BU) ermöglicht es einem Kind, in begleitetem Rahmen Kontakt zu seinem Vater, seiner Mutter oder anderen wichtigen Bezugspersonen zu pflegen. Dabei wird das Kind vor Konflikten zwischen den Erwachsenen und belastenden Situationen geschützt. Der BU findet häufig in Trennungssituationen der Eltern, bei Umgangsrecht-Konflikten mit Großeltern oder für Kinder in Pflegekonstellationen statt. Die Beauftragung des freien Trägers der Jugendhilfe (z.B. Orts-/Kreisverbände des DKSB) erfolgt durch das Jugendamt. Grundlage hierfür bildet eine Leistungsvereinbarung.
Rolle des Landesverbandes
In Baden-Württemberg bieten viele Verbände des DKSB den Begleiteten Umgang an. Der Landesverband hat einen Fachbereich Begleiteter Umgang. Er steht seinen Mitgliedern beratend zur Seite, bietet jedoch selbst keinen BU an.
Fortbildungen für Fachkräfte und Ehrenamtliche
Die Arbeit im BU erfordert speziell geschulte Umgangsbegleiter, die als Fachkräfte oder sorgfältig ausgewählte Ehrenamtliche tätig sind. Der Landesverband Baden-Württemberg bietet regelmäßig Schulungen sowie Supervisionen an, damit Fachkräfte und Ehrenamtliche auch in kritischen Situationen neutral und professionell handeln können. Unsere aktuellen Fortbildungen finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen und Zielsetzung
BU wird rechtlich entweder als Leistung der Jugendhilfe (§18 Abs. 3 SGB VIII) oder nach gerichtlicher Anordnung (§1684 Abs. 4 BGB) durchgeführt. In beiden Fällen dient BU dem Wohl des Kindes, da es die Wahrung der Kindesrechte und das Kindeswohl sicherstellt.
Ablauf und Gestaltung des BU
BU folgt den bundesweiten Standards des Kinderschutzbundes und ist an den Bedürfnissen sowie Rechten des Kindes orientiert. Ein strukturierter Ablauf und personelle Kontinuität geben dem Kind Sicherheit.
Unterschiedliche Arten des Begleiteten Umgangs
Es gibt verschiedene Formen des BU, angepasst an die individuellen Bedürfnisse und die Familiensituation des Kindes:
Unterstützter Umgang: Hilfestellung und Unterstützung durch flexible Begleitung.
Begleiteter Umgang im engeren Sinne: Permanente Anwesenheit einer Umgangsbegleitung.
Beschützter Umgang: Besondere Schutzmaßnahmen bei erhöhtem Konfliktpotenzial oder nach Häuslicher Gewalt.
BU ist zeitlich begrenzt, mit dem Ziel, die Kontakte mittelfristig ohne Begleitung fortzuführen – allerdings immer unter Berücksichtigung des Kinderschutzes.
Arbeitsprinzipien im BU
Der DKSB arbeitet im BU nach festen Prinzipien:
Klare Vereinbarungen und Regeln für alle Beteiligten
Schutz des Kindes und Neutralität im Familienstreit
Lösungs- und Zukunftsorientierung
Förderung der Eigenverantwortung der Eltern
Transparente Arbeitsweise und Dokumentation
Anforderungen an Umgangsbegleiter
Meldungen
Jetzt online: Neue Schulung zur ehrenamtlichen Umgangsbegleitung
31. 03. 2025: Ab sofort können Sie sich zur Schulung für ehrenamtliche Umgangsbegleitung anmelden. [mehr]